Eine Grundversorgung auch für Internet-Surfer?
Eine Studie als Argumentationshilfe
Nach Auffassung der ARD können im Internet kommerzielle Anbieter allein die freie öffentliche Kommunikation nicht gewährleisten. Diese freie Kommunikation sei gleichwohl verfassungsrechtlich gefordert, teilte die ARD am 24. September unter Berufung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Studie mit. Gegebenenfalls müssten die öffentlichen Rundfunkanstalten eine Grundversorgung mit Informationen auch im Internet wahrnehmen, so die medienpolitische Schlussfolgerung.
Der ARD-Vorsitzende Fritz Pleitgen sieht die Notwendigkeit dieser Grundversorgung seit längerem. Die öffentlichen Informationsanbieter seien im Internet vor allem als Lotsen gefordert, die den Nutzern Wege zu den besten Angeboten im Netz ebnen könnten, so seine Position. Wie Pleitgen Ende Mai vor dem Ausschuss Medienpolitik des Wirtschaftsbeirates der Union sagte, kann er sich auch vorstellen, dass besondere ARD-Online-Angebote kostenpflichtig werden. Von der privaten Medienwirtschaft, von Zeitungsverlegern bis hin zu Privatsendern, wird die behauptete Notwendigkeit einer Online-Grundversorgung vehement bestritten.
Unter dem Titel «Perspektiven der Gewährleistung freier öffentlicher Kommunikation» hatten das Hamburger Hans-Bredow-Institut und das Institut für Rundfunkökonomie an der Universität Köln verschiedene Online-Dienste unter verfassungsrechtlichen und ökonomischen Gesichtspunkten untersucht. Die Institute sehen den Gesetzgeber gefordert, um freie öffentliche Kommunikation, deren Gewährleistung der Grundgesetz- Artikel 5 gebiete, «auch im Online-Bereich zu sichern». Die Autoren Wolfgang Schulz, Thorsten Held, Manfred Kops wollen in ihrer Studie laut der ARD aufzeigen, «dass im Internet die Erhaltung von Vielfalt nicht mehr ausreicht». Aus derPräsenz einer beliebigen Information «im unüberschaubaren Internet» folge keineswegs, «dassNutzer sie finden und sie der öffentlichen Kommunikation zur Verfügung steht». Defizite unterschiedlicher Dienstetypen, die sich aus der Abhängigkeit vieler Online-Dienste von Werbung oder Nutzergebühren ergäben, beeinträchtigten aber «Qualität und Zugänglichkeit» der Informationen im Internet, so die Gutachter.
Insofern diese Defizite die freie Meinungsbildung gefährdeten, müssten sie «durch regulativeVorgaben sowie durch die Etablierung gemeinwohlorientierter nichtkommerzieller Institutionen ausgeglichen werden». Dies gelte insbesondere dann, wenn sich verfassungsrechtlich relevante Funktionen des traditionellen Rundfunks auf neue Dienste verlagerten. In diesem Fall könnte der Grundversorgungsauftrag Aktivitäten des öffentlichen Rundfunks im Internet gebieten.