Steuern sparen mit neuem Steuergesetz

Nach dem geltenden Zürcher Steuergesetz werden die Steuern einer Steuerperiode auf steuerbarem Einkommen und Vermögen des Vorjahres berechnet. Das nennt man Vergangenheitsbemessung. Der Nachteil ist klar: Verdient man im laufenden Jahr weniger als im Vorjahr, etwa wegen Stellenverlust oder einer Saläreinbusse, bezahlt man zu hohe Steuern, weil bei der Berechnung auf das höhere Vorjahreseinkommen abgestellt wird.
Ab 1. Januar 1999 wird alles anders. Die Einkommens- und Vermögenssteuern werden auf das Einkommen des laufenden Jahres berechnet, die Vermögenssteuer auf dem steuerbaren Vermögen zu Jahresbeginn. Man zahlt nur Steuern auf dem Einkommen, das man im laufenden Jahr tatsächlich erzielt. Das nennt man Gegenwartsbesteuerung. Bei dieser Methode entfallen zukünftig Zwischenveranlagungen wegen Aufnahme oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit, Anfall einer Erbschaft, Heirat, Scheidung und so weiter.
Wegen der Gegenwartsbesteuerung ab 1999 wird bei den kantonalen Steuern das Einkommen 1998 nicht für die Berechnung der Steuer 1999 berücksichtigt. Die Steuer 1998 wird auf der Basis von 1997 berechnet. Daraus ergeben sich für Sie Steuerpflichtige interessante Steuerplanungsmöglichkeiten. Und reichen Sie 1998 eine Zwischensteuererklärung ein. Sie wissen ja, der Franken ist bei Ihnen allemal besser aufgehoben als beim Staat.

Steuerspartips: Sie müssen versuchen, 1998 ein möglichst hohes (ordentliches) steuerbares Einkommen zu erzielen. Dies ist möglich durch die Maximierung des ordentlichen Einkommens und die Minimierung der Abzüge im Jahr 1998. Ein hohes ordentliches Einkommen können Sie wie folgt erreichen:
– Auszahlung von Provisionen, Gratifikationen und Bonuszahlungen im Jahr 1998. Voraussetzung ist allerdings, dass schon bisher regelmässige Auszahlungen erfolgten.
– Dienstaltersgeschenke sind nach mindestens 15jähriger Dienstdauer bis zu 9000 Franken bis Ende 1998 steuerfrei.
– Familiengesellschaften, die schon bisher Dividenden ausgeschüttet haben und dies auch in Zukunft tun wollen, sollten für das Jahr 1998 leicht höhere Dividenden zahlen. Wurde bisher nichts ausgeschüttet, sollte man damit 1998 beginnen und die Ausschüttungen in den Folgejahren fortsetzen. Mit einer privaten Steuerplanung können steuerbare Dividendeneinkünfte steuerlich teilweise oder vollständig neutralisiert werden. Suchen Sie dafür einen qualifizierten Steuerplaner auf.
– Kaufen Sie hochverzinsliche Obligationen im Jahr 1997, und lassen Sie sich den Ertrag im Jahr 1998 steuerfrei auszahlen. Veräussern Sie die Wertschriften vor Ende 1998 wieder. Aber vergessen Sie die Kursentwicklung und die Kauf- und Verkaufskosten nicht.
– Vereinbaren Sie bei privaten Darlehensguthaben mit Zinsfälligkeit während des Jahres eine Zwischenabrechnung mit Zinszahlung per 31.12.1998.
– Wenn Sie als nicht buchführungspflichtiger Selbständigerwerbender, etwa als Arzt, Zahnarzt, Ingenieur, Architekt oder Berater, Ihre Einnahmen nach der Ist-Methode erfassen, sollten Sie ihre Honorare für 1998 möglichst noch vor Ende 1998 verrechnen und vereinnahmen.
– Steigern Sie Ihren steuerbaren Gewinn 1998 durch rasche Auslieferung, vorgezogene Verkäufe mit Rabattkonzessionen, sofortige Fakturierung und so weiter.

Verzichten Sie auf folgende Abzüge:
– 1998 sollten Sie keine Einkaufsbeiträge für fehlende Beitragsjahre oder Leistungsverbesserungen in eine Pensionskasse leisten. Dies muss noch im laufenden Jahr oder dann 1999 geschehen (Ausnahme: Eine Verrechnung mit ausserordentlichen Einkünften, etwa einem einmaligen Bonus, ist möglich).
– Nehmen Sie nur die handelsrechtlich vorgeschriebenen Mindestabschreibungen auf dem Anlagevermögen vor.
– Vermeiden Sie Investitionen im Jahr 1998. Verlegen Sie Investitionen in die Jahre 1997 oder 1999.
– Beschränken Sie sich 1998 auf die absolut notwendigen Geschäftsunkosten. Ziehen Sie nur periodisch anfallende Kosten für Firmendokumentation, spezielle Werbekampagnen, Software-Käufe oder Büroumbauten auf 1997 vor, oder verschieben Sie solche Kosten bis 1999, falls praktikabel.
– Machen Sie keine Einzahlung in die Säule 3a im Jahr 1998 (nur bei reiner Sparlösung möglich).
– Verlagern Sie Weiterbildungs- und Umschulungskosten in die Jahre 1997 oder 1999, falls möglich.
– Tätigen Sie gemeinnützige Zuwendungen möglichst 1997 oder 1999.
– Wandeln Sie Ihre hochverzinsliche Festhypothek vor Ablauf in eine variable Hypothek noch 1997 um, damit die von der Bank verrechnete Auflösungsprämie abgezogen werden kann.

Liegenschaftsrenovationen: Der Zürcher Regierungsrat hat eine Verordnung über die steuerliche Behandlung von im Jahr 1998 anfallenden ausserordentlichen Unterhaltskosten bei Liegenschaften im Privatvermögen erlassen. Solche Aufwendungen, insbesondere Renovationen im Jahr 1998, können zusammen mit den effektiven Kosten des Jahres 1999 im Steuerjahr 1999 abgezogen werden. Es sind nur ausserordentliche, abzugsfähige Unterhaltskosten und nicht wertvermehrende Anlagekosten abzugsfähig.

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