Staat schiesst Eigengoal

Eigengoal

Die Steuerpläne von Bundesrat Villiger führen zu Abwanderung des Kapitals und Steuerflucht.

Bundesrat Kaspar Villiger will mehr Steuergerechtigkeit. Tenor der Forderungen: Die Reichen zahlen wenig oder keine Steuern, also schröpfen wir sie. Die Vorstellungen Villigers sind inzwischen bekannt: Begrenzung der Schuldzinsenabzüge auf den steuerbaren Vermögensertrag; Plafonierung des versicherbaren BVG-Einkommens auf rund 215 000 Franken; volle Besteuerung der Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge; Besteuerung privater, gewerbsmässig erzielter Wertschriftengewinne und altersmässige Limite für den Abschluss steuerprivilegierter Einmalprämienversicherungen.
Verkannt werden dabei die Fakten. Die Vermögenssteuer, in den meisten westlichen Ländern unbekannt, steuert beachtliche vier Prozent zum Steuerertrag bei. Bezahlt wird sie von einer kleinen Minderheit der Steuerzahler. Bei der direkten Bundessteuer, einer eigentlichen Reichtumssteuer, zahlen 10 Prozent der Steuerzahler 70 Prozent der Steuern. Selbst der Kanton Zug will die Tüchtigen stärker zur Kasse bitten. Dass hoher Verdienst auch mit überdurchschnittlichem Einsatz und oft unternehmerischem Risiko zusammenhängt, zählt offenbar nicht mehr.

Oberer Mittelstand als Leidtragender: Insbesondere im Bereich der Altersvorsorge wird der steuerliche Bremshebel angesetzt. Leidtragende werden in erster Linie die Angehörigen des oberen Mittelstandes sein. Die gleiche Einkommensgruppe wird bereits heute mit einer scharfen Einkommenssteuerprogression geschröpft. Bei der AHV sind Einkommen über etwa 72 000 Franken nicht mehr rentenbildend und haben damit ebenfalls Steuercharakter. Zudem laufen Bestrebungen, die AHV-Leistungen zu kürzen oder für gewisse Einkommensgruppen sogar ganz abzuschaffen.
Der Wegfall der Witwenrente für erwerbstätige Witwen wird im Bundesamt für Sozialversicherung bereits offen diskutiert. Die finanzielle Zukunft der AHV steht zudem bekanntlich auf schwachen Füssen.

Schritt in die falsche Richtung: Villigers Vorschläge passen also schlecht in die mittel- und längerfristigen sozialpolitischen Entwicklungen. Im Gegenzug zum Abbau staatlicher Sozialleistungen müsste die Eigenverantwortlichkeit, das heisst die private Selbstvorsorge für Alter und Tod, gefördert werden.
Villigers Vorschläge bewirken jedoch genau das Gegenteil. Das private und berufliche Sparen für das Alter wird unattraktiv gemacht, und die bisherigen steuerlichen Vorteile des eigenen Hausbesitzes werden abgebaut, obwohl wir ein Volk von Mietern sind und eigenes Wohneigentum vermehrt fördern sollten.

Ein Schritt in die völlig falsche Richtung, und es ist zu hoffen, dass hier in der politischen Diskussion die notwendigen Korrekturen gemacht werden. Die Erfahrungen im In- und Ausland haben schon oft gezeigt, dass Steuermassnahmen im geplanten Sinne letztlich die Falschen treffen und für den Staat ein Eigengoal bedeuten. Die an der heutigen Diskussion wirklich Schuldigen, die durch eigennützige, bedenkliche Anstrengungen ihr Einkommen am Fiskus vorbeigeschmuggelt haben, werden auch in Zukunft Mittel und Wege zum Steuersparen finden. Die Abwanderung des Kapitals ins Ausland und die Steuerflucht in die 4. Säule (Schwarzgeld) sind vorprogrammiert.

Planungsmassnahmen noch 1998 umsetzen: Villigers Massnahmen sollen bereits auf das Jahr 2001 umgesetzt werden. Zum gleichen Zeitpunkt werden in zahlreichen Kantonen die harmonisierten Steuergesetze in Kraft treten. Die Steuerjahre 1999 und 2000 werden deshalb meistenorts (ausgenommen Kanton Zürich) auf die eine oder andere Art in eine Bemessungslücke fallen. Ende 1998 geht die laufende zweijährige Steuerperiode zu Ende. Es ist deshalb mehr denn je notwendig, Steuerplanungsmassnahmen unverzüglich in Angriff zu nehmen und noch vor Jahresende abzuschliessen.

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