Optimal vorfinanzieren

vorfinanzieren

Hochverdiener benötigen nach der Pensionierung rund 70 bis 80 Prozent ihres bisherigen Einkommens, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Davon decken die AHV und der obligatorische Teil der beruflichen Vorsorge nur etwa 35 000 Franken pro Jahr. Die Lücke muss vorfinanziert werden mit Leistungen wie eine Kaderversicherung, Wertschriftenanlagen, Liegenschaftenerträge, Kapitalversicherungen oder Sparen mit der Säule 3a. Wie kann man nun steuergünstig vorfinanzieren? Da bieten sich in erster Linie Kapitalversicherungen an, deren Ertrag nicht besteuert wird, aber auch Aktien und Aktienfonds. Denn Kapital-, Kurs- und Währungsgewinne sind in der Schweiz für Privatanleger steuerfrei. Versicherungen und Aktien werfen jedoch keinen regelmässigen Ertrag ab, der die teilweise Finanzierung der Lebenshaltungskosten erlauben würde.

Was also tun? Sie können mehrere Kapitalversicherungen mit Einmalprämie und gestaffelten Fälligkeitsdaten abschliessen. Will sich zum Beispiel jemand im Alter 60 frühpensionieren lassen und hat er bis zum Beginn der AHV- und Pensionskassenrente eine jährliche Einkommenslücke von 80 000 Franken berechnet, könnte er fünf Kapitalversicherungen mit Einmalprämie und einer voraussichtlichen Erlebensfallsumme von je 80 000 Franken abschliessen, fällig vom 61. bis 65. Alterjahr. Mit der jedes Jahr ausbezahlten Erlebensfallsumme wäre die Einkommenslücke im betreffenden Jahr geschlossen. Kauft man frühzeitig Aktien oder Aktienfonds, kann die Einkommenslücke nach der Pensionierung durch den Verkauf von Fondsanteilen finanziert werden. Hat etwa jemand ein Aktien- oder Fondsdepot im Wert von 800 000 Franken zu Beginn der Pension, und geht man von einer längerfristigen durchschnittlichen Rendite von acht Prozent aus, würde der Wert dieses Depots jährlich um durchschnittlich 64 000 Franken zunehmen. In diesem Umfang könnten Aktienfonds zur Teilfinanzierung der Lebenshaltungskosten verkauft werden, ohne dass man das Kapital selbst angreift.

Eine Variante ist der Abschluss einer Kapitalversicherung mit Einmalprämie, etwa bis Alter 70. Die Einkommenslücke ab (Früh-)Pensionierung kann durch den Bezug von Vorschüssen auf die Erlebensfalleistung im Alter 70 finanziert werden. Risikolos ist der Kauf von tiefverzinslichen und deshalb steuergünstigen Optionsanleihen mit gestaffelten Fälligkeiten in den Jahren der Einkommenslücke. Die Lebenshaltungskosten würden in diesem Fall durch die jedes Jahr fälligen Optionsanleihen finanziert. Ein Kursrisiko besteht nicht, wenn man bis zur Fälligkeit der Anleihe wartet. Es ist sinnvoll, diese Varianten miteinander zu kombinieren. Denn der Abschluss mehrerer Kapitalversicherungen mit Einmalprämie bei gestaffelten Fälligkeiten oder der regelmässige Bezug von Vorschüssen auf Lebensversicherungspolicen könnten als Steuerumgehung ausgelegt werden. Eine Kombination, etwa Verkauf von Anlagefonds, Rückzahlung von Optionsanleihen und Bezug von Vorschüssen auf Lebensversicherungen, ist steuerlich risikolos. Das hat auch den Vorteil, dass in Zeiten hoher Aktienkurse Fondsanteile verkauft und bei tiefen Kursen Vorschüsse auf die Lebensversicherungen bezogen werden können.

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