Ein neues Gespenst geht um
Im vergangenen Jahr stimmten 41 Prozent für die Hauseigentümerinitiative «Wohneigentum für alle». Aus diesem Abstimmungsergebnis wurde wohl zu Recht der Schluss gezogen, dass eine grosse Minderheit einen Wechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung herbeiführen möchte. Tatsächlich wird seit Jahren von vielen die Besteuerung des fiktiven Einkommens beim Hauseigentümer verwünscht und deren Abschaffung gefordert. Vergessen wird aber oft, dass die Eigenmietwertbesteuerung das Gegenstück zum unbeschränkten Schuldzinsenabzug darstellt.
Als Folge der angeregten politischen Diskussion setzte Finanzminister Kaspar Villiger eine Kommission ein, die Vorschläge für die zukünftige Besteuerung des Eigenmietwerts auszuarbeiten hatte. Von den diskutierten Varianten hat sich die Kommission für das Modell mit den höchsten Ertragsaussichten für den Fiskus entschieden. Allein dem Bund sollen durch den Systemwechsel Mehreinnahmen von rund 150 Millionen Franken beschert werden, und die Kantone dürften ihrerseits von einem zusätzlichen Steuerzufluss von gegen 300 Millionen Franken profitieren. Das Ergebnis der Kommissionsarbeit vermag angesichts der Zusammensetzung der Kommission nicht zu überraschen: Als einzige nicht aus den eidgenössischen beziehungsweise kantonalen Verwaltungen Stammende sassen die Zuger Finanzdirektorin Ruth Schwerzmann und Prof. Markus Reich in der Kommission, wobei Letzterer für seine Fiskusfreundlichkeit bekannt ist.
Die Kommission empfiehlt, beim Bund und bei den Kantonen einen radikalen Wechsel vorzunehmen. Das heisst konkret, die Besteuerung des Eigenmietwerts abzuschaffen, den Unterhaltskostenabzug zu streichen sowie generell den Abzug von privaten Schuldzinsen – nicht nur der Hypothekarzinsen – nicht mehr zuzulassen. Die Systemänderung würde dabei alles selbst bewohnte Grundeigentum inklusive Ferienwohnung umfassen, nicht aber vermietete Liegenschaften.
Rund zwei Dritteln der Liegenschaftenbesitzer dürfte der Systemwechsel eine höhere Steuerrechnung bescheren. Gleichzeitig würde sich wohl für viele der Traum vom Eigenheim verflüchtigen, weil die Finanzierung ohne Steuervorteil nicht mehr tragbar wäre. Profitieren würden die älteren Hausbesitzer, die ihre Liegenschaften vor Jahrzehnten günstig erstellen oder erwerben konnten, sowie Hausbesitzer, die ihre Liegenschaften praktisch schuldenfrei vererbt bekommen haben. Immerhin wird von der Kommission in Betracht gezogen, die Folgen für Ersterwerber von Grundeigentum zu mildern, indem in den ersten zehn Jahren der Schuldzinsenab-zug auf Grund einer degressiven Skala möglich wäre. Wie jemand sein Einfamilienhaus in zehn Jahren amortisieren soll oder wie sich hoch verschuldete Grundeigentümer in einer Übergangsfrist von nur drei Jahren schuldenmässig neu organisieren sollen, darüber schweigt sich die Kommission aus.
Einmal mehr dürfte jedoch auch hier das Sprichwort zutreffen, dass die Suppe nicht so heiss gegessen wird, wie sie gekocht wurde. Ziel der nur sehr knapp gescheiterten Wohneigentumsförderungsinitiative war die Hebung der Eigentumsquote und nicht das Gegenteil, wie dies von der Kommission angestrebt wird. Dass die Kommissionsvorschläge in dieser Form politisch keine Chance haben werden, ist schnell ersichtlich. Obwohl der Eigenmietwert für viele ein Ärgernis ist, möchte sich wohl niemand ein noch wesentlich grösseres neues Übel einhandeln.